Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Evels-Hydraulik erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen.
Vertragsabschluss und Lieferumfang
Angebot, Auftragsbestätigung, Änderungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes
Angebot bezeichnet sind.
Für den Auftrag, insbesondere für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, ist
ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Hat der Kunde Einwendungen gegen den
Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen.
Lieferverzug
Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die Firma Evels- Hydraulik dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Firma Evels-Hydraulik liegen, wie Streik und Aussprerrung,
Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlichen Vormaterials, gleich ob diese
Hindernisse bei der Firma Evels-Hydraulik oder deren Zulieferanten eintreten.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Firma Evels-Hydraulik richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden
Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung, insbesondere Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zahlungsverzug
Die Firma Evels- Hydraulik ist berechtigt für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine
Aufwandsentschädigung von mindestens 10 Euro sowie einen Verzugszins von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Käufer vorbehalten. Ebenso kann die Firma Evels- Hydraulik ihren Verzugsschaden konkret berechnen.
Preise, Zahlungen, Verzug
Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/Lager incl. Verpackung. Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand trägt der Kunde.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk", ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport und Versicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstigen öffentlichen Gebühren trägt der Kunde.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Besteller gesondert zu entrichten.3.Beim Versendungskauf (§ 71.) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an uns zu zahlen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Gerichtsstand
Besigheim vereinbart. Die Firma Evels-Hydraulik kann auch am Wohn-und Geschäftsstiz des Käufers klagen. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden.